Fragen zu den Bedingungen der Datennutzung
Wer darf Daten der amtlichen Statistik nutzen?
Zugang zu den Daten der FDZ der amtlichen Statistik erhalten Hochschulen oder andere Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung. Stellt eine Einrichtung erstmalig einen Antrag, wird die Zugangsberechtigung im Sinne des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) rechtlich geprüft.
Eine Ausnahme bilden Public Use Files (PUF) und Campus Files (CF). Diese dürfen ohne formalen Antrag genutzt werden.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Daten aus dem FDZ nutzen zu können?
Folgende Voraussetzungen müssen unter anderem vorliegen, damit eine Datennutzung erfolgen kann:
- Beantragende Einrichtung ist nach §16 (6) BStatG nutzungsberechtigt („Hochschulen oder andere Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung").
- Nutzungsantrag wurde vollständig gestellt.
- Datennutzende sind an der beantragenden Einrichtung beschäftigt, eingeschrieben oder auf sonstige Art affiliiert.
- Bei dem geplanten Projekt handelt es sich um ein wissenschaftliches Vorhaben.
- Die beantragten Daten sind Teil des Datenangebots der FDZ.
- Zwischen beantragender Einrichtung und FDZ wurde ein Nutzungsvertrag geschlossen. Die Regelungen des Vertrags sind für alle Nutzenden bindend und die entstehenden Kosten wurden beglichen.
- Alle Nutzenden wurden auf statistische Geheimhaltung verpflichtet (nur bei den Zugangswegen Scientific Use File, Remote Scientific Use File und Gastwissenschaftsarbeitsplatz).
- Alle Datennutzenden haben die Einwilligungserklärung zur Speicherung der personenbezogenen Daten in der Nutzungsdatenbank der FDZ unterschrieben.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Nutzungsbedingungen.
Ich promoviere und möchte die Daten für meine Dissertation nutzen. Was muss ich beachten?
Promovierende können Daten der FDZ für ihre Dissertation nutzen. Für einen Datenzugang muss ein entsprechender Nutzungsantrag gestellt werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Einrichtung, über die Sie den Antrag stellen, nach §16 (6) BStatG zugangsberechtigt sein muss.
Für Promovierende besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, die Daten zu einem ermäßigten Entgelt zu nutzen. Die Voraussetzungen für die Gewährung der Ermäßigung finden Sie auf der Seite „Entgelte" in den Details zur „Ermäßigung für Promovierende".
Der oder die Promovierende ist der bzw. die einzige Datennutzende. Zusätzlich dürfen bis zu zwei Betreuungspersonen benannt werden, die die Mikrodaten ebenfalls einsehen und bei Bedarf ungeprüfte Ergebnisse am GWAP sichten dürfen. Die Betreuungspersonen haben dabei lediglich beratenden Charakter und dürfen nicht selbst mit den Daten arbeiten.
Ich studiere und möchte die Daten für meine Abschlussarbeit nutzen. Was muss ich beachten?
Studierende können Daten aus dem FDZ für Qualifizierungsarbeiten (Seminar- und Abschlussarbeiten) nutzen. Für einen Datenzugang muss ein entsprechender Nutzungsantrag gestellt werden. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Einrichtung, über die Sie den Antrag stellen, nach §16 (6) BStatG zugangsberechtigt sein muss.
Für Studierende besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, die Daten zu einem ermäßigten Entgelt zu nutzen. Die Voraussetzungen für die Gewährung der Ermäßigung finden Sie auf der Seite „Entgelte" in den Details zur „Ermäßigung für Studierende". Bei Nutzung der Ermäßigung für Studierende beträgt die Nutzungsdauer zwölf Monate und kann nicht verlängert werden. Der oder die Studierende ist der/die einzige Datennutzende. Zusätzlich darf eine Betreuungsperson benannt werden, die die Mikrodaten ebenfalls einsehen und bei Bedarf ungeprüfte Ergebnisse am GWAP sichten darf. Die Betreuungsperson hat dabei lediglich beratenden Charakter und darf nicht selbst mit den Daten arbeiten.
Was ist ein Kooperationsprojekt?
Kooperationsprojekte müssen beantragt werden, wenn Datennutzende aus mehreren Einrichtungen gemeinsam an einem Forschungsprojekt arbeiten möchten oder wenn zwei ermäßigungsberechtigte Vorhaben kooperativ erstellt werden sollen.
Um ein Kooperationsprojekt zu beantragen, müssen alle beteiligten Einrichtungen, die Zugang zu den Daten erhalten sollen, einen Nutzungsantrag stellen. Abweichungen zwischen den beantragten Produkten und Aufbereitungen sind dabei möglich. Jede beteiligte Einrichtung trägt die Kosten für die im eigenen Teilprojekt genutzten Daten und Aufbereitungen.
In Kooperationsprojekten können alle Datennutzenden gleichberechtigt am Forschungsvorhaben mitarbeiten.
Ich möchte meine Abschlussarbeit/Dissertation in Kooperation mit einem anderen Studierenden/Promovierenden an meiner Einrichtung schreiben. Was muss ich beachten?
Innerhalb eines regulären Projektes können mehrere Datennutzende der gleichen Einrichtung gemeinsam an einem Projekt arbeiten. Beachten Sie dabei, dass aufgrund der gestaffelten Entgelte bei mehr als fünf Datennutzenden ein erhöhtes Entgelt anfällt. Mehr als zehn Datennutzende sind innerhalb eines Projekts nicht möglich.
Möchten Sie in Ihrem Projekt das ermäßigte Entgelt für Studierende oder Promovierende nutzen, können nur Sie selbst als Datennutzende/r benannt werden. Personen, mit denen Sie kooperativ arbeiten möchten, müssen in diesem Fall einen eigenen Antrag stellen. Eine Abweichung der in beiden Projekten beantragten Daten ist dabei möglich. Die entstehenden Kosten fallen in beiden Projekten für die im jeweiligen Projekt genutzten Daten an. Um die Zusammengehörigkeit der Projekte zu kennzeichnen, werden die Projekte in diesem Fall als Kooperationsprojekte beantragt.
Ich möchte mein Forschungsprojekt in Kooperation mit jemandem durchführen, der oder die an einer anderen Einrichtung tätig ist. Ist das möglich?
Da der Nutzungsantrag immer von nur einer Einrichtung gestellt und der Nutzungsvertrag nur mit dieser Einrichtung geschlossen wird, können in einem Projekt nur Personen benannt werden, die an dieser Einrichtung tätig sind. Weitere Personen, mit denen Sie kooperativ arbeiten möchten, müssen in diesem Fall einen eigenen Antrag stellen. Eine Abweichung der in beiden Projekten beantragten Daten ist dabei möglich. Die entstehenden Kosten fallen in beiden Projekten für die im jeweiligen Projekt genutzten Daten an. Um die Zusammengehörigkeit der Projekte zu kennzeichnen, werden die Projekte als Kooperationsprojekte beantragt.
Darf ich Ergebnisse veröffentlichen, die ich in meinem Forschungsprojekt mit den amtlichen Mikrodaten erzeugt habe?
Ja. Veröffentlichungen von Ergebnissen sind ausdrücklich erwünscht. Dabei muss jedoch sichergestellt werden, dass durch die Veröffentlichung der Ergebnisse kein Geheimhaltungsrisiko entsteht. Das heißt, dass bestimmte Angaben keinen Erhebungseinheiten zugeordnet werden können. Es gilt die Vorgabe der absoluten Anonymität.
Bei Nutzung der Zugangswege kontrollierte Datenfernverarbeitung, Gastwissenschaftsarbeitsplatz oder Remote Scientific Use File werden die Ergebnisse dafür vorab von den Mitarbeitenden der FDZ auf mögliche Geheimhaltungsrisiken geprüft. Eine Freigabe des erzeugten Outputs erfolgt ausschließlich bei absoluter Anonymität.
Bei der Nutzung von Scientific Use Files liegt die Verantwortung für die Geheimhaltung bei den Datennutzenden.
Muss ich die FDZ bei der Veröffentlichung meiner Ergebnisse als Quelle angeben?
Ja. In allen Veröffentlichungen ist laut Vertrag ein Quellenverweis auf die FDZ und die verwendeten Daten verpflichtend.
Kann ich eigene externe Daten einbringen?
Das Anspielen externer Daten ist im gesetzlich zugelassenen Rahmen grundsätzlich möglich. Relevant ist hierfür der §16 (6) BStatG, in dem die Möglichkeiten für das Zusammenspielen von Daten festgelegt sind. Voraussetzung ist, dass die anzuspielenden Daten öffentlich zugänglich sind.
Das Anspielen externer Daten ist kostenpflichtig.
Kann ich Daten aus verschiedenen FDZ-Statistiken miteinander verknüpfen?
Eine Verknüpfung der FDZ-Daten miteinander ist im gesetzlich zugelassenen Rahmen möglich, sofern entsprechende Verknüpfungsmerkmale vorliegen. Dieses Vorgehen ist eine Art der projektspezifischen Aufbereitung und daher beantragungs- und kostenpflichtig. Eine Ausnahme hierzu sind Produkte, die seitens der FDZ zur Verknüpfung angeboten werden, wie bspw. die AFiD-Produkte. Ihr betreuender FDZ-Standort kann Sie hierzu beraten.
Ein Poolen verschiedener Wellen einer Statistik ist dagegen kostenfrei möglich.
Fragen zum Datenzugang
Welche Daten bieten die FDZ an?
Die FDZ der amtlichen Statistik bieten Daten aus den folgenden Bereichen an:
- Soziales
- Wirtschaft
- Agrar, Energie, Umwelt
- Finanzen, Recht, Steuern
- Firmendaten
Eine detaillierte Übersicht aller verfügbaren Statistiken finden Sie hier. Durch Anklicken der Sie interessierenden Statistik werden Ihnen die jeweils verfügbaren Wellen und Zugangswege angezeigt.
Ich habe eine Frage zu einer angebotenen Statistik. An wen kann ich mich wenden?
Die FDZ der amtlichen Statistik haben etwa 100 Statistiken in ihrem Datenangebot. Um Nutzende bestmöglich zu beraten, haben die einzelnen FDZ-Standorte fachliche Zuständigkeiten für bestimmte Statistiken, in denen sie sich besonders auskennen und zu denen sie Nutzende beraten können.
Welcher Standort für eine Statistik zuständig ist, können Sie auf unserer Homepage sehen: Wenn Sie eine Statistik unseres Datenangebots anklicken, kommen Sie auf die entsprechende Informationsseite. Am rechten Rand und unter der Tabelle mit den verfügbaren Produkten finden Sie einen Link zu den Kontaktdaten des jeweils fachlich zuständigen Standorts.
Was ist der Unterschied zwischen On-Site-, Off-Site- und Remote-Nutzung?
Die FDZ der amtlichen Statistik bieten unterschiedliche Möglichkeiten für die Nutzung amtlicher Mikrodaten. Dabei unterscheiden sie zwischen On-Site- und Off-Site-Zugangswegen, die sich wiederum sowohl in der Anonymität der nutzbaren Mikrodaten als auch in der Art der Datenbereitstellung unterscheiden.
Bei der On-Site-Nutzung von Daten verbleiben die Mikrodaten in den geschützten Räumen der amtlichen Statistik. Erzeugte Ergebnisse werden vor der Weitergabe an die Nutzenden von den FDZ-Mitarbeitenden auf mögliche Geheimhaltungsrisiken geprüft und bei Bedarf gesperrt. Durch die so entstehende Schutzwirkung können formal anonyme Daten angeboten werden, bei denen die direkten Identifikatoren der Erhebungseinheiten entfernt sind. Zu den Zugangswegen der On-Site-Nutzung zählen der Gastwissenschaftsarbeitsplatz und die kontrollierte Datenfernverarbeitung.
Bei der Off-Site-Nutzung werden die Mikrodaten an die beantragenden Einrichtungen übermittelt und können dort innerhalb der Räumlichkeiten von den Nutzenden direkt ausgewertet werden. Auf diese Weise können faktisch anonyme Daten bereitgestellt werden, wobei die Sicherstellung der Geheimhaltung den Datennutzenden obliegt. Off-Site können Scientific Use Files genutzt werden. Darüber hinaus sind als absolut anonyme Daten Public Use Files und Campus Files verfügbar.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Daten über ein Remote Access-System auszuwerten. Hierbei verbleiben die Daten ebenfalls in den geschützten, virtuellen Räumen der amtlichen Statistik, können aber über eine gesicherte Datenfernverarbeitung in den wissenschaftlichen Einrichtungen ausgewertet werden. Bereitgestellt werden faktisch anonyme Daten, die Ergebnisfreigabe erfolgt erst nach der Prüfung auf mögliche Geheimhaltungsrisiken. Über den Remote Access ist die Nutzung von Remote Scientific Use Files möglich.
Kann ich mehrere Zugangswege kombinieren?
Ja, das ist möglich. Auf den Seiten der Statistiken des Datenangebots finden Sie eine Übersicht über die jeweils angebotenen Zugangswege. Diese können Sie den Bedürfnissen Ihres Projekts entsprechend kombinieren.
Bitte beachten Sie dabei, dass die entsprechenden Entgelte in der Regel für jeden Zugangsweg anfallen. Ausnahmen sind hier lediglich Statistiken, bei denen die FDZ grundsätzlich die Kombination von Gastwissenschaftsarbeitsplatz (GWAP) und kontrollierter Datenfernverarbeitung (KDFV) anbieten (z.B. AFiD-Produkte, Taxpayer-Panel), bei denen nur der KDFV-Preis berechnet wird.
Ich möchte eine Statistik am GWAP nutzen, der fachlich zuständige Standort ist für mich aber schlecht erreichbar. Muss ich dorthin reisen?
Die FDZ der amtlichen Statistik bieten ein gemeinsames Daten- und Dienstleistungsangebot. Das hat für Sie als Nutzende/n auch den Vorteil, dass Sie an jedem unserer Standorte für Gastwissenschaftsarbeitsplätze alle Statistiken nutzen können. Sie können Ihre Auswertungen also an dem Standort durchführen, der für Sie am besten gelegen ist.
Beachten Sie dabei bitte, dass nicht alle Auswertungsprogramme an allen GWAP-Standorten angeboten werden. Die Information, welcher Standort welche Programme anbietet, finden Sie auf der Kontaktseite der FDZ nach einem Klick auf den Sie interessierenden Standort.
Welche Software steht zur Verfügung?
Die Statistikprogramme Stata und R werden, sofern es bei einer Statistik keine technischen Einschränkungen gibt, grundsätzlich an allen FDZ-Standorten angeboten. Darüber hinaus ist bei einzelnen Standorten die Nutzung weiterer Auswertungsprogramme möglich. Die Information, welcher Standort welche Programme anbietet, finden Sie auf der Kontaktseite der FDZ nach einem Klick auf den Sie interessierenden Standort.
Kann ich eigene Programmcodes verwenden?
Ja, für die Auswertung der Daten der FDZ werden von den Nutzenden grundsätzlich eigene Skripte erstellt. Das Vorgehen dazu unterscheidet sich je nach Zugangsweg: Für die Nutzung der kontrollierten Datenfernverarbeitung senden Sie uns diese Skripte zu, woraufhin die FDZ-Mitarbeitenden sie auf die formal anonymen Daten anwenden. Bei Nutzung des Gastwissenschaftsarbeitsplatzes (GWAP) können Sie die Programmcodes direkt am GWAP erstellen oder sie vorab vorbereiten. In diesem Fall senden Sie uns Ihre vorbereiteten Programmcodes bitte spätestens 3 Tage vor ihrem GWAP-Besuch zu. Voraussetzung für die Anwendung oder Bereitstellung der Programmcodes ist, dass sie den datenschutzrechtlichen Vorgaben entsprechen, damit also bspw. keine externen Informationen angespielt werden, die im Vorfeld nicht beantragt wurden.
Programmcodes für Scientific Use Files und Remote Scientific Use Files können Sie direkt in der jeweiligen Arbeitsumgebung in Ihrer Einrichtung erstellen und laufen lassen.
Kann ich meine Ergebnisse direkt speichern oder exportieren?
Ergebnisse können bei jedem Zugangsweg gespeichert werden.
Bei den On-Site- und Remote-Nutzungen erfolgt der Export der Ergebnisse, also die Übermittlung aus der sicheren Arbeitsumgebung, jedoch ausschließlich nach einer Geheimhaltungsprüfung der Ergebnisse durch die FDZ-Mitarbeitenden per E-Mail an die Nutzenden.
Ich arbeite an einer ausländischen Einrichtung. Kann ich Zugang zu den Daten im FDZ erhalten?
Hier gelten je nach gewünschtem Zugangsweg unterschiedliche Regelungen. Zusätzlich muss zwischen Einrichtungen aus EU-Ländern und Einrichtungen aus Ländern außerhalb der EU unterschieden werden:
- Scientific Use Files und Remote Scientific Use Files dürfen nur von Einrichtungen innerhalb der EU genutzt werden.
- Gastwissenschaftsarbeitsplätze und kontrollierte Datenfernverarbeitung dürfen von allen nutzungsberechtigten Einrichtungen genutzt werden.
- Public Use Files und Campus Files können ohne Einschränkungen genutzt werden.
Auch für ausländische Einrichtungen muss die Zugangsberechtigung geprüft werden. Für Hochschulen gilt dabei, dass eine Einrichtung zugangsberechtigt ist, wenn sie in der Anabin-Datenbank mit H+ bewertet wird. Die Zugangsberechtigung von sonstigen Einrichtungen muss im Einzelfall geprüft werden. Diese Prüfung wird analog zu den inländischen Einrichtungen gestartet, wenn ein Nutzungsantrag von einer bisher nicht geprüften Einrichtung eingeht, und dauert mehrere Wochen.
Die Einrichtung, an der ich arbeite, ist nicht zugangsberechtigt. Gibt es weitere Möglichkeiten, benötigte Ergebnisse zu erhalten?
Wenn Ihre Einrichtung nicht zum FDZ-Nutzerkreis gehört, kommen folgende Vorgehensweisen für Sie in Frage:
1) Sonderauswertungen
Sie können in den Statistischen Ämtern eine Sonderauswertung anfragen. Dafür kontaktieren Sie in der Regel den Auskunftsdienst des entsprechenden Statistischen (Landes-)Amts in dessen Bundesland ihre Einrichtung beheimatet ist. Die Kontaktdaten der Statistischen Ämter finden Sie auf dem gemeinsamen Statistikportal des Bundes und der Länder. Sie können aber auch das gemeinsame Kontaktformular nutzen. Bitte beachten Sie, dass diese Alternative kostenpflichtig ist und nur durchgeführt werden kann, wenn in der Fachabteilung genügend Kapazitäten frei sind.
2) Eurostat
Eurostat hat aufgrund der Anwendung europäischen Rechts etwas andere Kriterien für den Datenzugang. Diese sind in der EU-Verordnung 557/2013 geregelt. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen unterscheiden sich die Kriterien für einen Datenzugang. Informationen zum Datenzugang bei Eurostat finden Sie hier. Auf der gleichen Seite finden Sie auch Informationen zu den über Eurostat verfügbaren Statistiken.
Fragen zur Antragstellung
Wie stelle ich einen Antrag auf Datenzugang?
Den Datenzugang können Sie über ein Online-Formular beantragen. Den Link darauf und die zugehörigen Informationen finden Sie hier, alternativ finden Sie im E-Learning der FDZ eine Lernkarte, die sich mit der Antragstellung befasst. Im Antrag werden neben den gewünschten Produkten auch Angaben z. B. zur beantragenden wissenschaftlichen Einrichtung, den Nutzenden und dem geplanten Forschungsvorhaben erfragt. Bitte nutzen Sie im Vorfeld einer erstmaligen Antragsstellung immer die Beratungsmöglichkeit durch einen FDZ-Standort.
Die Nutzung der Daten ist vertraglich geregelt und beginnt erst nach Genehmigung des Antrags und Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrags.
Kann ich mehrere Projekte gleichzeitig beantragen?
Ja, das ist möglich. Da die Daten der FDZ jeweils nur für ein spezifisches Forschungsvorhaben bereitgestellt werden dürfen, kann das sogar erforderlich sein, wenn Sie mehrere Forschungsvorhaben parallel bearbeiten möchten. Für jedes Projekt ist in diesem Fall ein separater Antrag und die Entrichtung des jeweiligen Entgelts erforderlich.
Der Zeitraum meiner Datennutzung läuft ab, ich habe mein Forschungsprojekt aber noch nicht abgeschlossen. Kann ich eine Verlängerung beantragen?
Die reguläre Nutzungsdauer beträgt bei FDZ-Projekten drei Jahre (Ausnahmen bei Nutzung der Ermäßigung für Studierende). Einige Wochen vor dem Ablauf Ihrer Vertragslaufzeit erhalten Sie von Ihrem betreuenden FDZ-Standort eine E-Mail, in der Sie auf das Auslaufen des Nutzungszeitraums hingewiesen werden. Folgende Möglichkeiten werden Ihnen dann angeboten und können formlos per E-Mail beantragt werden:
- Verlängerung: Wenn Ihr Projekt noch nicht verlängert wurde, können Sie die Laufzeit um weitere drei Jahre verlängern. Für die weiter genutzten Produkte fällt das Entgelt erneut an. Für bereits erfolgte projektspezifische Aufbereitungen wird eine einmalige Pauschale von 350 Euro in Rechnung gestellt. Der Nutzendenkreis kann im Zuge der Verlängerung einmalig angepasst werden.
- Falls Sie keine weiteren Arbeiten im Projekt planen, sich Ihre Veröffentlichung aber in einem Review-Prozess befindet, können Sie die Peer-Review-Phase beantragen. In dieser Phase können Sie gegen ein pauschales Entgelt von 350 Euro ausschließlich Auswertungen vornehmen, die im Rahmen des Review-Prozesses von den Reviewern gefordert werden. Der Übergang in die Peer-Review-Phase ist auch möglich, wenn Ihr Projekt nicht mehr regulär verlängert werden kann.
Erhalte ich Unterstützung bei der Antragstellung?
Die Mitarbeitenden des FDZ beraten Sie gern bei der Auswahl geeigneter Daten und bei der Antragstellung.
Um die passende Ansprechperson für Ihre Fragen zu finden, schauen Sie am einfachsten auf unsere Homepage: Dort finden Sie in unserem Datenangebot auf der Seite der Sie interessierenden Statistik den dafür fachlich zuständigen Standort (Button auf der rechten Seite und Link unter der Tabelle mit den verfügbaren Wellen und Zugangswegen).
Kann ich auch Daten beantragen, die nicht im Datenangebot der FDZ enthalten sind?
Die Bereitstellung von Statistiken, die nicht Teil des Standardangebots der FDZ sind, ist nicht ohne weiteres möglich. Da die Aufbereitung von Statistiken und Metadaten für die wissenschaftliche Nutzung sehr aufwändig ist, werden nur Statistiken in das Datenangebot aufgenommen, nach denen eine hohe Nachfrage besteht. Wenn Sie Interesse an der Nutzung von Statistiken außerhalb des Datenangebots haben, können Sie das den FDZ über die Bedarfsmitteilung anzeigen. Beachten Sie dabei bitte, dass eine Bedarfsmitteilung nicht automatisch zu einer Aufnahme der Statistik in das Produktportfolio führt.
Alternativ können Sie bei den Statistischen Ämtern kurzfristig eine Sonderauswertung anfragen. Dafür kontaktieren Sie in der Regel den Auskunftsdienst des entsprechenden Statistischen Amts. Die Kontaktdaten der Statistischen Ämter finden Sie auf dem gemeinsamen Statistikportal des Bundes und der Länder. Sie können aber auch das gemeinsame Kontaktformular nutzen. Bitte beachten Sie, dass diese Alternative kostenpflichtig ist und nur gemacht werden kann, sofern es in der Fachabteilung genügend Kapazitäten gibt.
Fragen zu den Entgelten
Welche Kosten entstehen für die Datennutzung?
Die Höhe der Entgelte hängt von der Anzahl der genutzten Produkte und dem gewählten Zugangsweg ab. Für projektspezifische Aufbereitungen, wie z. B. das Anspielen externer Merkmale oder die Verknüpfung von Datensätzen fallen zusätzliche Entgelte an. Aufschläge entstehen bei Projekten mit mehr als fünf Datennutzenden.
Die genauen Kosten, die für Ihr Projekt entstehen, kann Ihnen Ihr betreuender Standort im Rahmen der Antragsprüfung mitteilen.
Gibt es Vergünstigungen für Promovierende oder Studierende?
Ja. Für Promovierende und Studierende können für Seminar- und Abschlussarbeiten oder für Promotionsprojekte unter bestimmten Voraussetzungen Ermäßigungen beantragt werden. Die Voraussetzungen dafür finden Sie weiter oben auf dieser Seite in den Details zur „Ermäßigung für Promovierende“ bzw. der „Ermäßigung für Studierende“.
Gibt es Einrichtungen, die die Daten der FDZ entgeltfrei nutzen können?
Die Nutzungsbedingungen der FDZ gelten für alle Einrichtungen gleichermaßen. Eine Datennutzung ist daher immer und unabhängig von der beantragenden Einrichtung entgeltpflichtig. Ausnahmen hierzu stellen lediglich die Zugangswege Public Use File und Campus File dar, die generell kostenfrei angeboten werden.
Bei mehr als fünf Datennutzenden werden Aufschläge auf die Projektkosten erhoben. Wie werden diese berechnet?
Grundlage für den Aufschlag bilden die im Projekt genutzten Datenprodukte und projektspezifischen Aufbereitungen. Auf die Kosten dafür wird bei Projekten mit sechs bis zehn Datennutzenden ein Aufschlag von 50% erhoben.
Werden in einem Projekt direkt bei der Antragstellung mehr als fünf Datennutzende benannt, fallen diese Kosten mit dem Projektstart an. Wird die Anzahl von fünf Datennutzenden erst im Projektverlauf überschritten, werden die bis dahin angefallenen Kosten als Berechnungsgrundlage genutzt.
Bei Erweiterungen um zusätzliche Produkte und Datenaufbereitungen wird der Aufschlag von 50% für Nutzungen mit mehr als fünf Datennutzenden gemeinsam mit den Kosten für die Erweiterung in Rechnung gestellt.
Kann ich Datennutzende aus meinem Projekt entfernen, wenn sie nicht weiter mit den Daten arbeiten?
Bitte teilen Sie uns immer mit, wenn eine Person nicht mehr länger an einem Projekt mitarbeitet. Auf die Berechnung der Anzahl der Datennutzenden hat diese Streichung allerdings keine Auswirkung: Personen, die einmal im Projekt benannt wurden, werden bis zum Ende der Vertragslaufzeit mitgezählt.
Falls Sie Ihr Projekt um weitere drei Jahre verlängern möchten, können Sie die Datennutzenden zu diesem Zeitpunkt einmalig neu benennen.
Wer zählt bei der Begrenzung der Nutzendenzahl alles als Datennutzender?
Als Datennutzende zählen nur Personen, die auch tatsächlich mit den Daten arbeiten sollen. Weitere Personen, die im Projekt benannt werden müssen, aber nicht selbst mit den Daten arbeiten, werden hier nicht mitgezählt. Darunter fallen bspw. die zeichnungsberechtigte Person der Einrichtung oder Personen, die lediglich aus organisatorischen oder technischen Gründen für das Projekt benannt wurden.