Geheimhaltung

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Verpflichtung zur statistischen Geheimhaltung

Bei der Bereitstellung von Mikrodaten sind die FDZ gemäß den Anforderungen des Bundesstatistikgesetzes zur statistischen Geheimhaltung verpflichtet. Die Sicherstellung der Geheimhaltung erfolgt anhand vorgegebener Kriterien.

Statistische Geheimhaltung bedeutet für die Forschungsdatenzentren, dass sie keine Ergebnisse freigeben dürfen, die Rückschlüsse auf Einzelfälle zulassen. Aus diesem Grund prüfen die FDZ alle im Rahmen der On-Site-Nutzung erzeugten Ergebnisse gemäß den für die jeweilige Statistik geltenden Kriterien auf die Sicherstellung der Geheimhaltung.

Wir bitten Sie dafür Sorge zu tragen, dass die Ergebnisse Ihrer Analyse diese Anforderungen erfüllen und keine Geheimhaltungsfälle beinhalten. Können aus einzelnen Ergebnissen Rückschlüsse auf Einzelfälle gezogen werden, müssen diese gesperrt werden. Die Sperrungen und der damit verbundene Informationsverlust können sich dann auch auf zukünftige Auswertungen übertragen, falls durch Differenzbildungen gesperrte Werte aufgedeckt werden können.

Die Broschüre „Regelungen zur Auswertung von Mikrodaten in den FDZ“ enthält wichtige Informationen, die Sie bei Ihrer Analyse unterstützen:

  • Gesetzliche und methodische Grundlagen der statistischen Geheimhaltung
  • Anforderungen an die Erstellung Ihrer Syntax
  • Kriterien zur Zulassung von Output
  • Geltende Geheimhaltungsregeln je Statistik
  • Nutzungsbedingungen



Um Ihnen die Erstellung Ihrer Syntax gemäß den geltenden Regelungen zu erleichtern, bitten wir Sie um Verwendung der Mustersyntax. Diese stellen wir Ihnen für die Auswertungsprogramme SAS, SPSS, R und Stata zur Verfügung.


Darüber hinaus finden sich für ausgewählte Anwendungsfälle Muster in Form von statistikspezifischen Syntaxbausteinen auf den jeweiligen Informationsseiten der Statistiken.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie die geltenden Regelungen im Rahmen Ihrer Forschungsarbeit nicht einhalten, können die FDZ von der Möglichkeit Gebrauch machen, die für die kontrollierte Datenfernverarbeitung eingeschickte Syntax bzw. die Prüfung des am Gastwissenschaftsarbeitsplatz erzeugten Outputs abzulehnen. Diese Option wird seit dem 1.9.2017 standardmäßig im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen festgeschrieben.

Weiterführende Informationen zum Thema Geheimhaltung bietet das FDZ-Arbeitspapier Nr. 50 "Statistische Geheimhaltung - Der Schutz vertraulicher Daten in der amtlichen Statistik".