Beantragung der Mikrodaten
Der Zugang zu den Mikrodaten der amtlichen Statistik muss beantragt werden. Hierfür ist das von den FDZ bereitgestellte Antragsformular zu nutzen. Die folgenden Informationen werden für den Nutzungsantrag benötigt:
- Name und Anschrift der beantragenden wissenschaftlichen Einrichtung
- Name und Kontaktdaten aller Datennutzerinnen und Datennutzer
- Beschreibung des Forschungsprojektes und der anzuwendenden Methoden
- Gewünschte Statistik(en) und Erhebungsjahr(e)
- Gewünschte Form(en) des Datenzugangs
- Falls eine Kooperation stattfindet: Name der kooperierenden Einrichtung
- Falls Daten verknüpft werden: detaillierte Verfahrensbeschreibung
Wir empfehlen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die zum ersten Mal einen Antrag auf Datennutzung stellen, sich im Vorfeld beraten zu lassen. Eine eingehende Beratung führt in der Regel dazu, dass der Antrag zügiger bearbeitet werden kann. Im Vorfeld der Beratung bietet sich die Durchsicht der Lernkarte 3 "Antragstellung" des E-Learning-Angebots an, um erste Fragen zu klären oder zu konkretisieren.
Prinzipiell können Sie für eine Beratung zu jedem FDZ-Standort Kontakt aufnehmen. Die richtigen Ansprechpersonen für konkrete Fragen zu einer bestimmten Statistik finden Sie unter Alle Daten nach einem Klick auf die entsprechende Statistik.
Für die Beantragung nutzen Sie den Online-Antrag. Während der Bearbeitung des Online-Antrages kann ein Abzug im PDF-Format erstellt werden. Dies ermöglicht eine Absprache mit dem fachlich zuständigen Standort bevor der Antrag final gestellt wird. Auch nach dem Absenden Ihrer Informationen können Sie den Nutzungsantrag im PDF-Format herunterladen.
Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung über die Nutzungsbedingungen und Regelungen zur Auswertung von Mikrodaten in den FDZ und lesen Sie in unserem Hinweis zum Datenschutz mehr über die Nutzung Ihrer Daten bei der Bearbeitung des Nutzungsantrags.