Ermäßigungen für Promovierende
Doktorandinnen und Doktoranden, die das Angebot der FDZ für ihre Doktorarbeiten nutzen, können bei Vorlage entsprechender Nachweise eine Ermäßigung für Promovierende beantragen, sofern die Kosten der reguären Datennutzung nicht von der betreuenden Hochschule getragen werden.
Bei Inanspruchnahme der Ermäßigung für Promovierende fällt für die Nutzung der Daten aus dem Standardangebot ein Entgelt von 50 EUR pro Statistik, Erhebungsjahr und Zugangsweg an. Die Nutzungsdauer beträgt maximal drei Jahre und kann einmalig um weitere drei Jahre verlängert werden. Als Daten nutzende Personen dürfen neben dem Promovierenden bzw. der Promovierenden maximal zwei Betreuungspersonen eingetragen werden.
Sollen die Daten projektspezifisch aufbereitet werden, werden die üblichen Entgelte der zusätzlichen Aufbereitung in voller Höhe berechnet.
Beispiel 1: Sie möchten den Mikrozensus für das Jahr 2011 als Scientific Use File und am Gastwissenschaftsarbeitsplatz sowie die Volkszählung 1987 per kontrollierter Datenfernverarbeitung nutzen und beantragen dafür die Ermäßigung für Promovierende.
Berechnung |
EUR |
---|
Mikrozensus 2011: SUF |
€ 50,00 |
Mikrozensus 2011: GWAP |
€ 50,00 |
Volkszählung 1987: KDFV |
€ 50,00 |
Summe |
€ 150,00 |
Beispiel 2: Bei dem Beispiel 1 möchten Sie an den Mikrozensus (GWAP) zusätzlich die Arbeitslosenquote auf Kreisebene anspielen.
Berechnung |
EUR |
---|
Mikrozensus 2011: SUF |
€ 50,00 |
Mikrozensus 2011: GWAP |
€ 50,00 |
Volkszählung 1987: KDFV |
€ 50,00 |
Projektspezifische Aufbereitung (Anspielung Arbeitslosenquote) |
€ 250,00 |
Summe |
€ 400,00 |