Antrag

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Beantragung der Mikrodaten

Der Zugang zu den Mikrodaten der amtlichen Statistik muss beantragt werden. Hierfür ist das von den FDZ bereitgestellte Antragsformular zu nutzen. Die folgenden Informationen werden für den Nutzungsantrag benötigt:

  • Name und Anschrift der beantragenden wissenschaftlichen Einrichtung
  • Name und Kontaktdaten aller Datennutzerinnen und Datennutzer
  • Beschreibung des Forschungsprojektes und der anzuwendenden Methoden
  • Gewünschte Statistik(en) und Erhebungsjahr(e)
  • Gewünschte Form(en) des Datenzugangs
  • Falls eine Kooperation stattfindet: Name der kooperierenden Einrichtung
  • Falls Daten verknüpft werden: detaillierte Verfahrensbeschreibung

Wir empfehlen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die zum ersten Mal einen Antrag auf Datennutzung stellen, sich im Vorfeld beraten zu lassen. Eine eingehende Beratung führt in der Regel dazu, dass der Antrag zügiger bearbeitet werden kann. Im Vorfeld der Beratung bietet sich die Durchsicht der Lernkarte 3 "Antragstellung" des E-Learning-Angebots an, um erste Fragen zu klären oder zu konkretisieren.

Prinzipiell können Sie für eine Beratung zu jedem FDZ-Standort Kontakt aufnehmen. Die richtigen Ansprechpersonen für konkrete Fragen zu einer bestimmten Statistik finden Sie unter Alle Daten nach einem Klick auf die entsprechende Statistik.

Für die Beantragung nutzen Sie den Online-Antrag. Während der Bearbeitung des Online-Antrages kann ein Abzug im PDF-Format erstellt werden. Dies ermöglicht eine Absprache mit dem fachlich zuständigen Standort bevor der Antrag final gestellt wird. Auch nach dem Absenden Ihrer Informationen können Sie den Nutzungsantrag im PDF-Format herunterladen.

Bitte informieren Sie sich vor der Antragstellung über die Nutzungsbedingungen und Regelungen zur Auswertung von Mikrodaten in den FDZ und lesen Sie in unserem Hinweis zum Datenschutz mehr über die Nutzung Ihrer Daten bei der Bearbeitung des Nutzungsantrags.

 

Fragen zur Antragstellung

Wie stelle ich einen Antrag auf Datenzugang?

Den Datenzugang können Sie über ein Online-Formular beantragen. Den Link darauf und die zugehörigen Informationen finden Sie hier, alternativ finden Sie im E-Learning der FDZ eine Lernkarte, die sich mit der Antragstellung befasst. Im Antrag werden neben den gewünschten Produkten auch Angaben z. B. zur beantragenden wissenschaftlichen Einrichtung, den Nutzenden und dem geplanten Forschungsvorhaben erfragt. Bitte nutzen Sie im Vorfeld einer erstmaligen Antragsstellung immer die Beratungsmöglichkeit durch einen FDZ-Standort.

Die Nutzung der Daten ist vertraglich geregelt und beginnt erst nach Genehmigung des Antrags und Abschluss eines entsprechenden Nutzungsvertrags.

Kann ich mehrere Projekte gleichzeitig beantragen?

Ja, das ist möglich. Da die Daten der FDZ jeweils nur für ein spezifisches Forschungsvorhaben bereitgestellt werden dürfen, kann das sogar erforderlich sein, wenn Sie mehrere Forschungsvorhaben parallel bearbeiten möchten. Für jedes Projekt ist in diesem Fall ein separater Antrag und die Entrichtung des jeweiligen Entgelts erforderlich.

Der Zeitraum meiner Datennutzung läuft ab, ich habe mein Forschungsprojekt aber noch nicht abgeschlossen. Kann ich eine Verlängerung beantragen?

Die reguläre Nutzungsdauer beträgt bei FDZ-Projekten drei Jahre (Ausnahmen bei Nutzung der Ermäßigung für Studierende). Einige Wochen vor dem Ablauf Ihrer Vertragslaufzeit erhalten Sie von Ihrem betreuenden FDZ-Standort eine E-Mail, in der Sie auf das Auslaufen des Nutzungszeitraums hingewiesen werden. Folgende Möglichkeiten werden Ihnen dann angeboten und können formlos per E-Mail beantragt werden:

  • Verlängerung: Wenn Ihr Projekt noch nicht verlängert wurde, können Sie die Laufzeit um weitere drei Jahre verlängern. Für die weiter genutzten Produkte fällt das Entgelt erneut an. Für bereits erfolgte projektspezifische Aufbereitungen wird eine einmalige Pauschale von 350 Euro in Rechnung gestellt. Der Nutzendenkreis kann im Zuge der Verlängerung einmalig angepasst werden.
  • Falls Sie keine weiteren Arbeiten im Projekt planen, sich Ihre Veröffentlichung aber in einem Review-Prozess befindet, können Sie die Peer-Review-Phase beantragen. In dieser Phase können Sie gegen ein pauschales Entgelt von 350 Euro ausschließlich Auswertungen vornehmen, die im Rahmen des Review-Prozesses von den Reviewern gefordert werden. Der Übergang in die Peer-Review-Phase ist auch möglich, wenn Ihr Projekt nicht mehr regulär verlängert werden kann.
Erhalte ich Unterstützung bei der Antragstellung?

Die Mitarbeitenden des FDZ beraten Sie gern bei der Auswahl geeigneter Daten und bei der Antragstellung.

Um die passende Ansprechperson für Ihre Fragen zu finden, schauen Sie am einfachsten auf unsere Homepage: Dort finden Sie in unserem Datenangebot auf der Seite der Sie interessierenden Statistik den dafür fachlich zuständigen Standort (Button auf der rechten Seite und Link unter der Tabelle mit den verfügbaren Wellen und Zugangswegen).

Kann ich auch Daten beantragen, die nicht im Datenangebot der FDZ enthalten sind?

Die Bereitstellung von Statistiken, die nicht Teil des Standardangebots der FDZ sind, ist nicht ohne weiteres möglich. Da die Aufbereitung von Statistiken und Metadaten für die wissenschaftliche Nutzung sehr aufwändig ist, werden nur Statistiken in das Datenangebot aufgenommen, nach denen eine hohe Nachfrage besteht. Wenn Sie Interesse an der Nutzung von Statistiken außerhalb des Datenangebots haben, können Sie das den FDZ über die Bedarfsmitteilung anzeigen. Beachten Sie dabei bitte, dass eine Bedarfsmitteilung nicht automatisch zu einer Aufnahme der Statistik in das Produktportfolio führt.

Alternativ können Sie bei den Statistischen Ämtern kurzfristig eine Sonderauswertung anfragen. Dafür kontaktieren Sie in der Regel den Auskunftsdienst des entsprechenden Statistischen Amts. Die Kontaktdaten der Statistischen Ämter finden Sie auf dem gemeinsamen Statistikportal des Bundes und der Länder. Sie können aber auch das gemeinsame Kontaktformular nutzen. Bitte beachten Sie, dass diese Alternative kostenpflichtig ist und nur gemacht werden kann, sofern es in der Fachabteilung genügend Kapazitäten gibt.