Aktuelle Nachrichten - BStatG-Novellierung

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Information über die Umsetzung der BStatG-Novellierung

Das Bundesstatistikgesetz (BStatG) erlaubt die Bereitstellung formal anonymisierter Daten (Einzeldaten ohne Name und Anschrift) an den Gastwissenschaftsarbeitsplätzen (GWAP), sofern wirksame Vorkehrungen zur Wahrung der Geheimhaltung getroffen werden. Zur Umsetzung der gesetzlichen Regelung wurden technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen vereinbart, die sicherstellen, dass die statistische Geheimhaltung gewahrt bleibt und eine Deanonymisierung von Einzelangaben auf Basis der erzeugten Ergebnisse ausgeschlossen ist.

Gegenwärtig wird ein großer Anteil der im Datenangebot der FDZ befindlichen Statistiken uneingeschränkt formal anonymisiert an den GWAP bereitgestellt. Aufgrund der Rechtsauffassung des Bayerischen Landesamts für Statistik ist es erforderlich, bei einigen Statistiken zusätzliche Anonymisierungsmaßnahmen für die Bereitstellung am GWAP vorzunehmen oder keine bayerischen Einzeldaten zur Auswertung am GWAP zur Verfügung zu stellen.

Die betroffenen Statistiken lassen sich in zwei Gruppen unterteilen:

Die erste Gruppe umfasst den Mikrozensus, die Todesursachenstatistik, die Verdienststrukturerhebung (einschließlich des AFiD-Moduls Verdienste), die Steuerstatistiken sowie die Strafvollzugs- und Strafverfolgungsstatistik. Die am GWAP für diese Statistiken bereitgestellten Datenbestände beinhalten jeweils die formal anonymisierten Einzelangaben für 15 Bundesländer sowie bayerische Einzeldaten, auf welche Anonymisierungsmaßnahmen angewendet wurden.

Die zweite Gruppe von Statistiken beinhaltet Wirtschaftsstatistiken im Verarbeitenden Gewerbe sowie Energie- und Umweltstatistiken. Hier werden am GWAP aufgrund der bayerischen Rechtsauffassung weiterhin keine bayerischen Daten bereitgestellt. Das am GWAP nutzbare Datenmaterial besteht daher lediglich aus den formal anonymisierten Einzelangaben für 15 Bundesländer.

Die formal anonymisierten Daten für Bayern aus beiden Gruppen von Statistiken stehen der Wissenschaft über die kontrollierte Datenfernverarbeitung (KDFV) zur Verfügung. Für die Statistiken, in denen keine bayerischen Daten am GWAP zur Verfügung gestellt werden, ist die dann zusätzlich erforderliche Nutzung der KDFV kostenfrei.

Wir empfehlen Ihnen daher, insbesondere wenn Sie an einer Datennutzung der Wirtschaftsstatistiken im Verarbeitenden Gewerbe sowie der Energie- und Umweltstatistiken in den FDZ interessiert sind, eine rechtzeitige Kontaktaufnahme.

Die FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben weiterhin das Ziel, auf eine einheitliche Vorgehensweise bei der Bereitstellung formal anonymisierter Daten am GWAP hinzuwirken.