Neue Entgelte

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Anpassung der Entgelte in den FDZ ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 treten neue Entgelte für die Datennutzung in den Forschungsdatenzentren der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (FDZ) in Kraft. Es handelt sich dabei um die erste Anpassung der Entgelte seit 15 Jahren. Ein wesentlicher Teil der Anpassung dient einem Inflationsausgleich der für die FDZ insgesamt gestiegenen Kosten. Mit der Etablierung der neuen Entgeltstruktur wird weiterhin ein vielfältiges und qualitativ hochwertiges Daten- und Dienstleitungsangebot sowie dessen Weiterentwicklung für die Wissenschaft sichergestellt. Ein zentraler Meilenstein zur Modernisierung der Forschungsdateninfrastruktur der FDZ ist die vor Kurzem erfolgte Inbetriebnahme des Remote Access-Systems. Ebenfalls wurde das Beratungsangebot mit der Einführung eines interaktiven E-Learnings zu den Serviceleistungen der FDZ weiter digitalisiert. 

Das Grundprinzip der Entgeltstruktur: Aufwandsorientierung

Das Prinzip eines Einheitspreises für alle Produkte wird abgelöst. Die neue Entgeltstruktur orientiert sich an den entstehenden Aufwänden für die FDZ bei den einzelnen Zugangswegen. Diese sind bei KDFV-Nutzungen besonders hoch und bei Nutzungen der Off-Site SUF besonders niedrig, da hier keine Geheimhaltungsprüfung anfällt. Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch starke Rabattierungen findet auch weiterhin bei der Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen statt.
 

 Off-Site SUFRemote-SUF / GWAPKDFV
Standardpreis225 €350 €525 €
Promovierende25 €50 €100 €
Studierende10 €25 €50 €

Off-Site SUF können im neuen Entgeltmodell besonders günstig angeboten werden, da die FDZ hier keine Geheimhaltungsprüfung durchführen müssen. Remote-SUF und GWAP liegen im mittleren Preissegment, da die Nutzenden direkt mit den Daten arbeiten und Ergebnisse vor der Geheimhaltungsprüfung gesichtet und selektiert werden können. Für die KDFV werden die höchsten Kosten angesetzt, da hier neben dem Starten und der Fehlerbereinigung der Syntaxen auch eine Vielzahl später nicht benötigter Ergebnisse auf Geheimhaltung geprüft werden müssen.

Deckelung der Anzahl der Datennutzenden

Die bedarfsgerechte und engmaschige Betreuung aller Projekte ist Ausdruck der hohen Servicequalität in den FDZ. Um die Beratung und Betreuung von Projekten weiter zu optimieren und einen bestmöglichen Service zu gewährleisten, wird ab 2026 eine Deckelung der Anzahl der Datennutzenden pro Projekt vorgenommen. 

Anzahl DatennutzendeEntgelte
1 bis 5 PersonenIn den regulären Kosten inkludiert
6 bis 10 PersonenZuschlag von 50 % auf die Gesamtkosten
10 PersonenMaximale Anzahl an Datennutzenden

Bitte berücksichtigen Sie die Anzahl der Datennutzenden beim Stellen des Nutzungsantrags und geben Sie nur die Personen als Datennutzende an, die auch tatsächlich mit den Daten arbeiten sollen. Ein Nachmelden von Nutzenden ist im Projektverlauf jederzeit möglich.

Umgang mit neuen Nutzungsanträgen, Erweiterungen und Verlängerungen vor 2026

Neue Nutzungsanträge und Erweiterungen
Nutzungsanträge werden mit der bestehenden Entgeltstruktur bepreist, wenn diese bis einschließlich zum 31.12.2025 via Online-Antrag gestellt werden. Beim Versenden des Online-Antrags wird automatisiert ein sekundengenauer Zeitstempel generiert, welcher für die FDZ Auskunft darüber gibt, ob der Antrag fristgerecht eingereicht wurde.
Für formlose Erweiterungsanfragen per E-Mail, welche die FDZ bis zum 31.12.2025 erreichen, gilt ebenfalls das bisherige Entgelt. Neue Nutzungsanträge sowie Erweiterungsanfragen bereits laufender Nutzungen, die ab 01.01.2026 eingehen, werden nach der neuen Entgeltstruktur bepreist. Abweichende Regelungen oder Ausnahmen können in dieser Angelegenheit nicht getroffen werden.

Verlängerungen
Verlängerungen von laufenden Projekten nach dem alten Entgeltmodell sind nur dann möglich, wenn das Ende des aktuellen Vertragszeitraums nicht weiter als Ende Februar 2026 bevorsteht. Die betroffenen Projekte können dann zum bestehenden Entgeltmodell verlängert werden, sofern die Anfrage zur Verlängerung bis zum 31.12.2025 in den FDZ eingeht. Laufende Projekte, deren Ende später als Ende Februar 2026 liegen oder für die erst nach dem 31.12.2025 eine Verlängerung beantragt wird, werden nach der neuen Entgeltstruktur bepreist. Abweichende Regelungen oder Ausnahmen können in dieser Angelegenheit ebenfalls nicht getroffen werden.

Für weitere Informationen oder im Falle von Rückfragen stehen Ihnen jederzeit die Geschäftsstelle des FDZ der Länder, das FDZ des Bundes oder Ihr betreuender Standort als Ansprechpartner zur Verfügung.