Entgelte

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Entgelt für die Datennutzung

Die Nutzung der amtlichen Mikrodaten ist entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgelts hängt von der Anzahl der beantragten Statistiken, Erhebungsjahre und Zugangswege ab.

Hinweis: Die neuen Entgelte finden ebenfalls Anwendung bei Erweiterungen und Verlängerungen bereits laufender Projekte in den FDZ. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Relevant ist auch, ob Daten des Standardangebotes oder projektspezifisch aufbereitete Daten genutzt werden. Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler können unter bestimmten Bedingungen Ermäßigungen beantragen.

Welche Datenbestände aktuell zum Standardangebot der FDZ zählen, können Sie der Seite Alle Daten entnehmen. Für die Daten aus dem Standardangebot fallen die folgenden Entgelte an:

Nutzungsentgelt

Standardangebot

Off-Site SUF

225

Remote-SUF

350

GWAP

350

KDFV

525

  • Je unterschiedlicher Kombination aus Statistik, Erhebungsjahr und Zugangsweg
  • Nutzungsdauer max. 3 Jahre
  • Bis max. 5 Nutzende

 

Ermäßigung für Promovierende

Unter bestimmten Bedingungen können Ermäßigungen für Promovierende gewährt werden.

 

Ermäßigung für Studierende

Unter bestimmten Bedingungen können Ermäßigungen für Studierende gewährt werden.

 

In Abhängigkeit von den in den FDZ verfügbaren Ressourcen können auch Statistiken genutzt werden, die nicht im Standardangebot enthalten sind. In diesen Fällen fällt kein pauschales Entgelt an, sondern die Höhe der Kosten richtet sich nach dem entstandenen Aufwand für die Bereitstellung der Daten (Vollkosten). Bitte kontaktieren Sie uns bei einem entsprechenden Anliegen.

Zusätzlich bieten die FDZ auch bestimmte Zusatzleistungen an, für die ebenfalls Entgelte erhoben werden:

Projektspezifische Aufbereitung

Die Kosten für die projektspezifische Aufbereitung fallen zusätzlich zu den Standardentgelten an, falls Daten aus dem Standardangebot weiter aufbereitet werden. Fallen innerhalb eines Projekts mehrere Aufbereitungsschritte an, wird das Entgelt mehrfach erhoben.

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Peer-Review-Phase

Befinden sich aus einer FDZ-Nutzung hervorgegangene Publikationen in einem Peer-Review-Prozess oder ist ein solcher geplant, kann nach Projektende eine Peer-Review-Phase beantragt werden. Während dieser Ruhephase können ausschließlich aus dem Gutachterprozess resultierende Auswertungen vorgenommen werden.

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Fragen zu den Entgelten

Welche Kosten entstehen für die Datennutzung?

Die Höhe der Entgelte hängt von der Anzahl der genutzten Produkte und dem gewählten Zugangsweg ab. Für projektspezifische Aufbereitungen, wie z. B. das Anspielen externer Merkmale oder die Verknüpfung von Datensätzen fallen zusätzliche Entgelte an. Aufschläge entstehen bei Projekten mit mehr als fünf Datennutzenden.

Die genauen Kosten, die für Ihr Projekt entstehen, kann Ihnen Ihr betreuender Standort im Rahmen der Antragsprüfung mitteilen.

Gibt es Vergünstigungen für Promovierende oder Studierende?

Ja. Für Promovierende und Studierende können für Seminar- und Abschlussarbeiten oder für Promotionsprojekte unter bestimmten Voraussetzungen Ermäßigungen beantragt werden. Die Voraussetzungen dafür finden Sie auf dieser Seite in den Details zur „Ermäßigung für Promovierende“ bzw. der „Ermäßigung für Studierende“.

Gibt es Einrichtungen, die die Daten der FDZ entgeltfrei nutzen können?

Die Nutzungsbedingungen der FDZ gelten für alle Einrichtungen gleichermaßen. Eine Datennutzung ist daher immer und unabhängig von der beantragenden Einrichtung entgeltpflichtig. Ausnahmen hierzu stellen lediglich die Zugangswege Public Use File und Campus File dar, die generell kostenfrei angeboten werden.

Bei mehr als fünf Datennutzenden werden Aufschläge auf die Projektkosten erhoben. Wie werden diese berechnet?

Grundlage für den Aufschlag bilden die im Projekt genutzten Datenprodukte und projektspezifischen Aufbereitungen. Auf die Kosten dafür wird bei Projekten mit sechs bis zehn Datennutzenden ein Aufschlag von 50% erhoben.

Werden in einem Projekt direkt bei der Antragstellung mehr als fünf Datennutzende benannt, fallen diese Kosten mit dem Projektstart an. Wird die Anzahl von fünf Datennutzenden erst im Projektverlauf überschritten, werden die bis dahin angefallenen Kosten als Berechnungsgrundlage genutzt.

Bei Erweiterungen um zusätzliche Produkte und Datenaufbereitungen wird der Aufschlag von 50% für Nutzungen mit mehr als fünf Datennutzenden gemeinsam mit den Kosten für die Erweiterung in Rechnung gestellt.

Kann ich Datennutzende aus meinem Projekt entfernen, wenn sie nicht weiter mit den Daten arbeiten?

Bitte teilen Sie uns immer mit, wenn eine Person nicht mehr länger an einem Projekt mitarbeitet. Auf die Berechnung der Anzahl der Datennutzenden hat diese Streichung allerdings keine Auswirkung: Personen, die einmal im Projekt benannt wurden, werden bis zum Ende der Vertragslaufzeit mitgezählt.

Falls Sie Ihr Projekt um weitere drei Jahre verlängern möchten, können Sie die Datennutzenden zu diesem Zeitpunkt einmalig neu benennen.

Wer zählt bei der Begrenzung der Nutzendenzahl alles als Datennutzender?

Als Datennutzende zählen nur Personen, die auch tatsächlich mit den Daten arbeiten sollen. Weitere Personen, die im Projekt benannt werden müssen, aber nicht selbst mit den Daten arbeiten, werden hier nicht mitgezählt. Darunter fallen bspw. die zeichnungsberechtigte Person der Einrichtung oder Personen, die lediglich aus organisatorischen oder technischen Gründen für das Projekt benannt wurden.