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Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine amtliche Statistik über die Lebensverhältnisse privater Haushalte in Deutschland. Sie liefert unter anderem statistische Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchsgütern, die Einkommens-, Vermögens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte. Einbezogen werden dabei die Haushalte aller sozialen Gruppierungen, so dass die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ein repräsentatives Bild der Lebenssituation nahezu der Gesamtbevölkerung in Deutschland zeichnet.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht, das heißt alle Haushalte nehmen auf freiwilliger Basis teil. Im fünfjährigen Turnus werden rund 60.000 private Haushalte in Deutschland befragt, darunter fast 13.000 Haushalte in den neuen Ländern und Berlin-Ost. Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ist damit die größte Erhebung dieser Art innerhalb der Europäischen Union. Im früheren Bundesgebiet findet die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe seit 1962/63 statt, in den neuen Ländern und Berlin-Ost seit 1993.

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe gliedert sich in vier Erhebungsteile. In den allgemeinen Angaben werden neben den soziodemographischen und sozioökonomischen Grunddaten der Haushalte und Einzelpersonen auch die Wohnsituation sowie die Ausstattung mit Gebrauchsgütern erfasst. Der Fragebogen Geld- und Sachvermögen umfasst Angaben zum Geld- und Immobilienvermögen sowie zu Konsumentenkredit- und Hypothekenschulden der Haushalte. Den dritten Erhebungsteil bildet das Haushaltsbuch, in dem die teilnehmenden Haushalte drei Monate lang alle ihre Einnahmen und Ausgaben registrieren. Dabei erfolgt eine zeitliche Gleichverteilung der Anschreibung, das heißt jeweils ein Viertel aller teilnehmenden Haushalte schreibt je ein Quartal des Berichtsjahres an. Den abschließenden Erhebungsteil stellt das Feinaufzeichnungsheft für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren dar. Jeder fünfte beteiligte Haushalt listet dabei jeweils einen Monat lang detailliert alle Ausgaben für Speisen, Getränke und Tabakwaren nach Mengen und Preisen auf.

Verfügbare Mikrodaten

Die folgenden Erhebungsjahre dieser Statistik können über die einzelnen Zugangsformen genutzt werden:

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVAS 63211, 63221 und 63231)

Erhebungsjahr Grundfile Form des Datenzugangs
Off-Site-Zugang On-Site-Zugang
Public Use File (PUF) Scientific Use File (SUF) Gastwissenschaftsarbeitsplatz (GWAP), kontrollierte Datenfernverarbeitung (KDFV)
2018 4 (NGT) - verfügbar
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5 (HB) - verfügbar
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6 (PERS) - verfügbar
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3 (AAGSHB) - verfügbar
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2 (GS) - verfügbar
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1 (AA) - verfügbar
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2013 1 (AA) - verfügbar
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4 (NGT) - verfügbar
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5 (HB) - verfügbar
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3 (AAGSHB) - verfügbar
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6 (PERS) - verfügbar
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2 (GS) - verfügbar
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2008 2 (GS) - verfügbar
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6 (PERS) - verfügbar
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1 (AA) - verfügbar
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3 (AAGSHB) - verfügbar
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5 (HB) - verfügbar
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4 (NGT) - verfügbar
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2003 4 (NGT) - verfügbar
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3 (EIGSHB) - verfügbar
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-
5 (HB) - verfügbar
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6 (PERS) - verfügbar
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2 (GS) - verfügbar
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1 (EI) - verfügbar
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1998 1 (EI) - verfügbar
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4 (NGT) - verfügbar
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2 (HB) - verfügbar
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3 (EIHB) - verfügbar
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1993 2 (SI) - verfügbar
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8 (NGT) - verfügbar
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7 (GISIJR) - verfügbar
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verfügbar
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3 (JR) - verfügbar
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1 (GI) - verfügbar
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1988 2 (NGT) - verfügbar
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1 (GISIJR) - verfügbar
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verfügbar
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1983 1 (GISIJR) - verfügbar
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1978 1 (GISIJR) - verfügbar
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1963 - verfügbar
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Bezeichnungen der Grundfiles: AA= Allgemeine Angaben; EI = Einführungsinterview; GI = Grundinterview; GS = Geld- und Sachvermögen; HB = Haushaltsbuch; JR = Jahresrechnung ; NGT= Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren; PERS = Personendatensätze; SI = Schlussinterview.

 

 

.FAQ Muster

 

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Fragen zu den Datensätzen

Warum ist die Auswertung der EVS nur auf Bundeslandebene möglich?

Die EVS ist eine Quotenstichprobe. Der Quotenplan sieht aus Gründen der Praktikabilität (die EVS ist eine sehr belastende Erhebung und trifft deshalb auf eine sehr geringe Teilnahmebereitschaft der privaten Haushalte) nur eine Quotierung auf Ebene der Bundesländer vor. D.h. für Regionaleinheiten unterhalb der Bundeslandebene wird die Stichprobenzusammensetzung nicht kontrolliert (nur auf der Ebene des Bundeslandes). Theoretisch könnte es daher sein, dass es in einem Kreis x keinen EVS-Haushalt gibt, oder dass es in einem Kreis y nur Einpersonenhaushalte gibt. Mit anderen Worten: Die Stichprobenzusammensetzungen von Regionen unterhalb der Länderebene entsprechen nur rein zufällig der Struktur der Grundgesamtheit in dieser Region. In der Praxis wird allerdings versucht, eine regional ausgewogene EVS-Stichprobe anzuwerben (durch Anwerbemaßnahmen in allen Kreisen des Bundeslandes), allerdings wird dies nicht „hart“ kontrolliert (z.B. anhand von Strukturen des Mikrozensus.

Eine Hochrechnung der Stichproben von Regionaleinheiten unterhalb der Länderebene (etwa durch Anpassung von Kreisergebnissen der EVS an entsprechende Kreisergebnisse des Mikrozensus) erfolgt auch nicht, da Stichprobenfallzahlen oftmals zu gering und die Streuung von Gewichten aufgrund zu großer Differenzen zum Mikrozensus (steht für die Grundgesamtheit) zu groß sind. Mit den Länderhochrechnungsfaktoren gewichtete Ergebnisse unterhalb der Länderebene wären verzerrt, weil die Länderhochrechnungsfaktoren die durchschnittlichen Verhältnisse in allen Regionen unterhalb der Länderebene widerspiegeln.

Aus Obigem folgt, dass die EVS keine (validen) Ergebnisse für Regionen unterhalb der Länderebene bereitstellen kann. Aus diesem Grunde werden solche Ergebnisse von der amtlichen Statistik auch nicht erstellt und veröffentlicht. Verzerrte Ergebnisse unterhalb der Länderebene nützen auch der Wissenschaft nichts.

Wie unterscheidet sich Grundfile 6 (PERS) von Grundfile 3 (AAGSHB) im SUF der EVS 2013 und 2018?

Grundfile 6 wird aus Grundfile 5 auf Basis des Haushaltsbuchs (HB) gebildet, ein direkter Vergleich von Grundfile 3 und 6 ist daher schwierig.

Der Hauptunterschied zwischen Grundfile 6 und 3 ist die Stichprobenziehung und die Hochrechnung – bei Grundfile 6 ist durch den 98%-igen Auswahlsatz die Zahl der Beobachtungen höher und näher an der Grundgesamtheit als bei Grundfile 3 (80%-Stichprobe mit eigener Hochrechnung).

Wenn nur Angaben aus dem HB benötigt werden, ist aufgrund der größeren Stichprobe GF 6 vorteilhafter.

Für einen genauen Abgleich der enthaltenen Variablen in den Grundfiles empfehlen wir die jeweilige Merkmalsliste in den produktspezifischen Metadatenreports durchzusehen.

Wenn man zwingend Angaben aus den Allgemeinen Angaben (AA) oder dem Grund- und Sachvermögen (GS) benötigt, empfehlen wir die Nutzung von Grundfile 3.

Sind die Beobachtungen aus Grundfile 4 (NGT) eine Teilmenge aus Grundfile 3 (AAGSHB), sodass die Beobachtungen einander zugeordnet werden können?

Grundfile 4 (NGT - Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren) wurde ausschließlich an einer Unterstichprobe erhoben. In Grundfile 3 (AAGSHB - Allgemeine Angaben, Geld- und Sachvermögen und Haushaltsbuch) sind alle Befragten der EVS enthalten. Somit sind die Befragten des Grundfiles 4 eine Teilmenge des Grundfiles 3. Allerdings sind aus Anonymisierungsgründen die Haushaltnummern pseudonymisiert, so dass es nicht mehr möglich ist, zuzuordnen, welcher Haushalt eines Grundfiles der entsprechende des anderen Grundfiles ist.


Methodische Fragen

Wie wird in der EVS mit Antwortausfällen bei Haushalten umgegangen?

Ob Haushalte im Haushaltsbuch ihre Einnahmen und Ausgaben unvollständig eintragen, wissen wir nicht. Wenn im Haushaltsbuch Felder leer bleiben, nehmen wir an, dass keine entsprechenden Einnahmen oder Ausgaben vorhanden waren.

Durch Vergleiche mit anderen Datenquellen ist uns aber natürlich bekannt, dass die Einnahmen und Ausgaben nicht vollständig erhoben werden. Dies ist typisch für alle Haushaltsbudgeterhebungen weltweit; offenbar haben Haushaltserhebungen hier Grenzen. Die Untererfassung der Einnahmen rührt insbesondere aus der Untererfassung der Einkommen aus Selbstständigkeit und Vermögen (hier dürfte aber weniger Nonresponse die Ursache sein, sondern hauptsächlich das Fehlen der wenig teilnahmebereiten reichen Haushalte, die oftmals Selbstständige darstellen, in der Stichprobe).

Bei den Ausgaben der EVS fällt auf, dass die Wohnungsausgaben relativ gut erfasst sind, hingegen die anderen Ausgabenbereiche eher untererfasst, was sich in einem zu hohen Anteil der Wohnkosten an den gesamten privaten Konsumausgaben ausdrückt. Außerdem werden sensible Ausgaben wie z.B. Ausgaben für Drogen oder Prostitution eher nicht von den Haushalten aufgeschrieben. Bei den Lebensmitteln ist zu vermuten, dass Getränke manchmal nicht von den Haushalten aus den Gesamtausgaben für Lebensmittel herausgerechnet werden (vermutlich notieren sie einfach die Gesamtsumme auf dem Kassenbon bei den Nahrungsmitteln).

Des Weiteren wissen wir aus einer Feedbackbefragung, dass viele Haushalte ihre Ausgaben mit einem Time-Lag im Haushaltsbuch erfassen, sodass Erinnerungsfehler eine Rolle spielen. Vielfach stellen Eintragungen der Haushalte auch gerundete Werte dar, bei denen von Erinnerungsfehlern auszugehen ist. In der besagten Feedbackbefragung der EVS 2013 gab ein Teil der Haushalte an, dass Sie Fragen/Teile der EVS nur unvollständig beantworteten. Als wichtigster Grund wurde genannt, dass sie keine entsprechenden Unterlagen zur Hand hatten. Wir nehmen an, dass sich dies vor allem auf den Erhebungsteil Geld- und Sachvermögen bezieht.

Anzumerken ist, dass rund 20.000 Haushalte im Laufe der EVS ausfallen, die meisten direkt nachdem sie ihr Paket mit den Erhebungsunterlagen bekommen haben.

Bei den SUF handelt es sich um Unterstichproben der EVS. Wie müssen die Hochrechnungsfaktoren angewendet werden, um bundes- bzw. landesweit repräsentative Ergebnisse zu erhalten?

Bei des Grundfiles 3 der Scientific Use Files der EVS 2013 handelt es sich um eine Unterstichprobe von 80% der EVS-Daten. Bei der Erstellung des Scientific Use Files wurden auch die Hochrechnungsfaktoren an diese Substichprobenziehung angepasst, so dass mit diesen Hochrechnungsfaktoren in Ihrem Material auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet werden kann.

Bei der Konzeption des EVS-Hochrechnungsfaktors wurden – wie in dem von Ihnen genannten Abschnitt des Qualitätsberichts beschrieben – Mikrozensus-Eckwerte berücksichtigt. Somit ist diese Berücksichtigung auch in den Hochrechnungsfaktoren des Scientific Use Files vorhanden.

Wie wurden die unterstellten Mieten für Eigentümer (Wellen 1998-2013) generiert?

Bei der EVS 2013 wurden die unterstellten Mieten folgendermaßen gebildet:

Grundlage der Mietwertberechnung von unterstellten Mietzahlungen für Eigentümerwohnungen oder mietfreie (d.h. kostenlos überlassene) Wohnungen sind Durchschnittswerte der Nettokaltmiete je qm von vergleichbaren Mieterhaushalten im Mikrozensus 2010 (vierjähriges Zusatzmodul „Wohnsituation der Haushalte“). Die Durchschnittswerte wurden – gegliedert nach drei Schichtungsmerkmalen – aus den tatsächlich gezahlten Nettokaltmieten des Mikrozensus 2010 ermittelt und mit den Preisindizes für Mieten auf das Jahr 2013 fortgeschrieben.

Folgende Schichtungsmerkmale wurden der Ermittlung zugrunde gelegt:

I. Gebietsstand = 2 Ausprägungen:
1 = Früheres Bundesgebiet ohne Berlin-West (01 bis 10)
2 = Neue Länder und Berlin (11 bis 16)

II. Gemeindegrößenklassenschlüssel = 5 Ausprägungen
1 = unter 5 000 Einwohner
2 = 5 000 bis unter 20 000 Einwohner
3 = 20 000 bis unter 100 000 Einwohner
4 = 100 000 bis unter 500 000 Einwohner
5 = 500 000 Einwohner und mehr

III. Baujahr des Gebäudes = 4 Ausprägungen
1 = bis 1948
2 = 1949 bis 1990
3 = 1991 bis 2000
4 = 2001 oder später

Die so ermittelte Nettokaltmiete je qm wurde mit der Wohnfläche multipliziert und für die Monate imputiert, in denen sich der Haushalt als Eigentümer, mietfrei bei Verwandten wohnend bzw. als Deputatbezieher bezeichnet hat.

Der unterstellte Mietwert befindet sich auf der Ausgabenseite bei den Mietzahlungen und auf der Einnahmenseite bei den Einkommen aus:

  • Vermögen (Mietwert der Eigentümerwohnung u.Ä. netto)
  • nicht öffentliche Transferzahlungen (Unterstützung von anderen privaten Haushalten für freies Wohnen)
  • Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit (Werkswohnung, Sachleistungen (Deputat))

Für Eigentümer von Freizeitwohnungen wurden Durchschnittswerte der Nettokaltmiete je qm von vergleichbaren Mieterhaushalten aus der letzten EVS 2008 herangezogen und auf das Jahr 2013 inflationiert.

Der Mietwert von Eigentümergaragen und -stellplätzen wurde unabhängig vom Gebietsstand, den Gemeindegrößenklassen und dem Baujahr als ein Wert ermittelt und auf der Ausgabenseite bei den „Aufwendungen für Wohnen“ und auf der Einnahmenseite unter „Mietwert der Eigentümerwohnung u.Ä. netto“ bzw. „Unterstützung von anderen privaten Haushalten für freies Wohnen“ verbucht.

Bei der EVS 2008 wurden nach der gleichen Schichtungsmethode verfahren; bei der EVS 2003 wurden ebenfalls die Schichtungsmerkmale Ost-West-Gliederung, Gemeindegrößenklasse und Baualter herangezogen. 1998 wurde – nach den hier vorliegenden Unterlagen – ein anderes Verfahren angewendet, bei dem je Bundesland ein Durchschnittswert der Bruttokaltmieten je m² berücksichtigt wurde, der mit der Wohnfläche multipliziert wurde (aber keine Differenzierung nach Gemeindegrößenklassen und Baualter).


Inhaltliche Fragen

Warum gibt es im Grundfile 4 der EVS 2018 in manchen Variablen, (z. B. EF59U2) keinen Gegenwert (EF59U1) mit Angaben zur Menge?

Es gibt Positionen im NGT-Datensatz, bei denen die Haushalte nicht ausschließlich Gewichtsangaben machen können, sondern auch Stückzahlen möglich sind. Bei diesen Variablen konnten wir daher keine reinen Mengenangaben bzw. Stückzahlen ausweisen. Somit blieben diese Variablen leer. Es hat also nichts mit der Höhe der Ausgaben für diese Position zu tun.

Warum weichen Auswertungen der Staatsangehörigkeit auf Basis der EVS von den Ergebnissen des Mikrozensus ab?

In der EVS sind Haushalte mit ausländischer Staatsangehörigkeit der Bezugsperson unterrepräsentiert. Zugleich muss bei den teilnehmen Haushalten mit ausländischer Staatsangehörigkeit von einem Selektionsbias ausgegangen werden, da eher die gut integrierten ausländischen Haushalte mit guten oder zumindest ausreichenden deutschen Sprachkenntnissen teilnehmen. Grund dafür ist die extrem geringe Teilnahmebereitschaft der ausländischen Haushalte, die sicherlich – gerade in der EVS – mit den hohen Anforderungen zusammenhängt. Im Rahmen der Hochrechnung der EVS ist bislang von einer Anpassung an die Zahl ausländischer Haushalte laut Mikrozensus abgesehen worden, weil dies zu sehr stark streuenden Gewichten führen würde.

Zur Problematik der Verzerrungen in freiwilligen Haushaltserhebungen bezüglich der Merkmale Staatsangehörigkeit und auch Bildung (beides hängt natürlich auch zusammen) verweisen wir auf die Publikation des Statistischen Landesamtes Nordrhein-Westfalen:

Statistische Analysen und Studien, Band 58: Analysen zur Einkommensarmut mit Datenquellen der amtlichen Statistik.

Die EVS ist eine Quotenstichprobe, in der die Besetzung der verschiedenen Einkommensschichten kontrolliert wird. Das heißt, dass auch untere Einkommensschichten hinreichend repräsentiert sind (die Sollzahlen des Quotenplans liefert der mit Auskunftspflicht durchgeführte Mikrozensus). Deshalb müssen Armutsgefährdungsquoten nicht beeinträchtigt sein. Die Folge der o.g. Problematik wäre nur, dass zwar genügend Haushalte in unteren Einkommensschichten in der hochgerechneten EVS-Stichprobe vorhanden sind, diese sich allerdings hinsichtlich der Staatsangehörigkeit strukturell von den einkommensschwachen Haushalten in der Grundgesamtheit unterscheiden (zu viele einkommensschwache deutsche Haushalte, zu wenige einkommensschwache ausländische Haushalte).

Wie erklären sich Widersprüche in der Eigentumsform einer Wohnung und dafür anfallenden Mietzahlungen (z. B. Mietausgaben für nicht vorhandene Zweitwohnungen, Mietzahlungen bei Eigentum)?

Im Haushaltsbuch der EVS werden die Einnahmen und Ausgaben der Haushalte über ein ganzes Quartal erfragt. Dabei kann es vorkommen, dass z.B. ein Haushalt im ersten Monat des Quartals noch Mieter ist, dann aber in ein Eigenheim zieht.

Es gilt im Haushaltsbuch das Überwiegendsprinzip, d. h. ist der Haushalt – wie im genannten Beispiel – zwei Monate Eigentümer und nur einen Monat Mieter, wird der Haushalt als Eigentümer geführt. Er hat allerdings trotzdem in diesem Quartal Ausgaben für Miete. Analog verhält es sich bei der Nutzung von Zweit- und Freizeitwohnung.

Sind in den Wellen 1998-2013 die Blöcke „Wohnungsmieten (einschl. Betriebskosten)“ und „Energie“ klar voneinander getrennt oder gibt es Überschneidungen? Welche Betriebskosten sind im Block „Wohnungsmieten“ genau einbezogen?

In der EVS werden Wohnungsmieten (Nettokaltmiete), Betriebskosten (Müllabfuhr, Wasser, Abwasserentsorgung, sonstige Betriebskosten) und Energiekosten (getrennt nach Energieträger) immer separat erhoben.

Ein Beispiel: Die Variable EF237 im GF3 der EVS 2008 stellt die Bruttokaltmiete der Hauptwohnung dar. Diese Variable wird im Rahmen der Aufbereitung als Summe der Nettokaltmiete und der Betriebskosten ermittelt; die Energiekosten sind nicht enthalten. 
Anmerkung: Der in der Datensatzbeschreibung verwendete Begriff „Heizkostenpauschale“ ist hier irreführend, in der Variablen EF237 sind keine Energiekosten enthalten und „Heizkostenpauschalen“ wurden nicht erhoben.

Welche Merkmale muss ich verwenden, um die Mietausgaben in der Welle 2013 mit denen der vorhergehenden Welle zu vergleichen?

Die Variable EF263 des Grundfiles AAGSHB der Welle 2013 enthält die Bruttokaltmiete der Hauptwohnung und entspricht damit der Variablen EF237 im gleichen Grundfile der EVS 2008.


Best practices

Die Daten der EVS sind nach Erhebungsquartalen strukturiert, weshalb in den Ausgaben saisonspezifische Effekte zu erwarten sind. Gibt es eine best practice, die Quartalswerte zu saisonbereinigen oder ähnliche Haushalte über mehrere Quartale miteinander zu matchen, um auf Jahreswerte eines Haushaltes zu gelangen?

Auf der Ebene eines Haushalts wird keine Saisonbereinigung durchgeführt. Dies ist nicht notwendig, da die Stichprobenhaushalte gleichmäßig über die vier Quartale des Erhebungsjahres verteilt werden und auch die Quartalsstichproben wie die Jahresstichprobe möglichst repräsentativ für die Grundgesamtheit sein sollen (Anmerkung: Sich in der Feldphase ergebende Ungleichmäßigkeiten in der Quartalsverteilung werden im Rahmen der Hochrechnung korrigiert). Damit spiegeln sich die Verhältnisse in den verschiedenen Quartalen gleichermaßen in den auf den Stichprobenhaushalten aller Quartale basierenden Jahresergebnissen wider. Insofern stellen die Jahresergebnisse der EVS (bzw. die Ergebnisse eines Durchschnittsmonats) Jahresdurchschnittsergebnisse dar.

Auf Ebene eines Haushalts ist dies natürlich nicht der Fall, da nur Angaben für ein bestimmtes Quartal vorliegen. In der Regel besteht aber kein Bedarf an jahresdurchschnittlichen Ergebnissen auf Ebene einzelner Haushalte, da für die meisten Forschungsfragen die jahresdurchschnittlichen Ergebnisse für die Haushalte insgesamt sowie für spezielle Subgruppen von Haushalten (z.B. Paare mit Kindern) ausreichend sind. Für die Preisstatistik werden die Ausgaben pro Monat (jahresdurchschnittlicher Monat) aller Haushalte betrachtet.

In den Datensätzen der Jahre 2003, 2013, sowie 2018 sind getrennte Hochrechnungsfaktoren für Bundes- und Landesebene angegeben. In 2008 fehlen die Landeshochrechnungsfaktoren. Wie werden die Daten von 2008 am besten auf Landesebene untersucht?

Für die EVS 2008 wurden keine Länderhochrechnungsfaktoren ermittelt, allerdings für die anderen Jahrgänge. Die EVS ist in erster Linie eine Erhebung für die Bereitstellung von Bundesergebnissen, da Länderstichprobenumfänge teilweise sehr klein sind und Quotenpläne der bevölkerungsarmen Länder recht grob. Aus diesem Grunde gab es im Statistischen Bundesamt immer Kontroversen, ob Länderhochrechnungsfaktoren bereitgestellt werden sollen oder nicht. Hochrechnungsmodelle auf Länderebene müssen wegen der sehr unterschiedlichen Länderstichproben variieren, was die Vergleichbarkeit zwischen Ländern einschränkt. Letztlich haben wir ab 2013 – auf Wunsch der Länder – aber wieder solche Gewichte zur Verfügung gestellt, da es für die Länder wichtig ist, dass demografische Ergebnisse der EVS und des Mikrozensus übereinstimmen. Die Länderergebnisse können auf Basis von Bundesgewichten und auf Basis von Ländergewichten sehr unterschiedlich ausfallen. Ungewichtete Ergebnisse der EVS ergeben keinen Sinn, da die Stichprobe stark disproportional ist, d.h. kleinere Auswahlsätze für größere Bevölkerungsgruppen und höhere Auswahlsätze für kleinere Bevölkerungsgruppen bestehen (durch die Gewichte wird die Disproportionalität bereinigt).

Nachteil der Bundesgewichte ist, dass die Ergebnisse für ein Land X durch die Verhältnisse in den anderen Ländern beeinflusst werden. Der Vorteil besteht darin, dass das Hochrechnungsmodell für alle Länder gleich ist und eine Anpassung an sehr differenzierte Eckzahlen des Mikrozensus erfolgt.

Nachteil der Ländergewichte ist, dass wegen der kleinen Länderstichproben nur an recht grobe Eckzahlen des Mikrozensus angepasst werden kann und die Hochrechnungsmodelle auf Länderebene unterschiedlich ausfallen, der Vorteil ist hierbei aber, dass andere Bundesländer nicht die Ergebnisse in Land X beeinflussen. Auf die recht großen Inkohärenzen von Ergebnissen auf Basis von Bundes- und Ländergewichten wird in den Veröffentlichungen der amtlichen Statistik hingewiesen. Bei Auswertungen der EVS 2008 auf Länderebene verwendet die amtliche Statistik die Bundesgewichte. Aus Gründen der zeitlichen Vergleichbarkeit könnte man auch für die EVS 2003, 2013 und 2018 die Bundesgewichte für Länderergebnisse heranziehen.